E-Zigaretten Verkauf muss lt Jugendschutzgesetz sichergestellt werden, dass nur an volljährige Personen verkauft und zugestellt wird!

Seit dem 01.04.2016 ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten und ist für alle E-Zigaretten, Liquids und Zubehör Onlineshops verpflichtend. E-Zigaretten online-Shops müssen sicherstellen, dass alle Käufer volljährig sind und dass die Pakete ebenfalls nur an volljährige Personen zugestellt werden!

1. So stellen wir sicher, dass Sie volljährig sind:

Sie geben bei Bestellabschluss Ihr korrektes Geburtsdatum an, das durch eine Schufa-Abfrage direkt überprüft wird. Wenn Ihre Angabe korrekt ist und Sie volljährig sind, erhalten wir eine positive Rückmeldung von der Schufa. Es wird nichts weiter bei der Schufa abgefragt. Ihre Bonität spielt hierbei keine Rolle!

2. So stellen wir sicher, dass das Paket nur an eine volljährige Person vom Postboten überreicht wird:

Alle Pakete werden von uns per DHL mit “Alterssichtsprüfung” versendet. Das bedeutet, dass der Postbote das Paket erst überreicht, wenn er sichergestellt hat, dass der Empfänger mindestens 18 Jahre alt ist.
Sollte der Empfänger deutlich über 18 Jahre alt sein, dann wird der Postbote wahrscheinlich nicht nach einem Ausweis fragen!
Sollte der Empfänger jedoch sehr jung sein oder aussehen, wird der Postbote nach einem Ausweis fragen. Daher empfehlen wir jungen Personen immer einen Ausweis griffbereit zu haben, wenn Sie ein Paket von uns erwarten!

Weitere Informationen über das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von e-Zigaretten und elektronischen Shishas findet Ihr auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.